Unsere Leistungsbedingungen
Der Auftraggeber beauftragt textundtalk mit der Beratung, konzeptionellen und textlichen Entwicklung von Werbemaßnahmen. textundtalk entwickelt verschiedene Entwürfe, aus denen der Auftraggeber das
endgültige Konzept auswählt. Die schriftliche Endfassung zeichnet der Auftraggeber vor der gestalterischen Umsetzung gegen.
Der Auftraggeber übermittelt textundtalk rechtzeitig alle zur Verfügung stehenden Informationen und Instruktionen, die zur Durchführung der übernommenen Arbeiten erforderlich sind. Diese behandelt
textundtalk auch über den Auftrag hinaus vertraulich. Ebenso sichert textundtalk eine enge Zusammenarbeit mit seinem Kunden zu und nimmt dessen Interessen nach besten Kräften wahr.
LEISTUNGSUMFANG
- Beratung zu einer Werbemaßnahme
- Strategie und Konzeption
- Textliche Entwicklung und Ausarbeitung der Werbemaßnahme
MITWIRKUNG DES KUNDENS
Der Auftraggeber verpflichtet sich textundtalk alle erforderlichen Informationen und Instruktionen rechtzeitig und vollständig zu geben, sowie eventuell erforderliche Genehmigungen oder Recherchen
einzuholen, Gegenzeichnungen unverzüglich vorzunehmen und an textundtalk weiterzuleiten. Entsteht textundtalk ein Mehraufwand, weil der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht oder nicht vollständig
nachkommt, so geht die darauf beruhende Zeitverzögerung der Projektfertigstellung zu Lasten des Auftraggebers. Eventuelle Mehrkosten von textundtalk können dann dem Auftraggeber gesondert in Rechnung
gestellt werden.
VERGÜTUNG
Die Aufträge rechnet textundtalk gemäß jeweils vorher gesondert vereinbarter Pauschalen ab.
Die Abrechnungen erfolgen in der Regel nach Abschluss eines Teilprojektes. textundtalk ist jedoch berechtigt, bei Projekten, die ein Auftragsvolumen von 500,- € übersteigen, à-conto-Rechnungen zu
stellen.
Die von textundtalk ausgestellten Rechnungen sind 10 Tage nach Rechnungszugang rein netto fällig.
ÄNDERUNG ODER ABRUCH DER ARBEITEN
Wenn der Kunde von sich aus Aufträge, Arbeiten oder dergleichen ändert oder abbricht, hat er textundtalk davon schriftlich zu unterrichten und die bereits entstandenen Kosten und Honorare zu
ersetzen. textundtalk wird in diesem Fall unverzüglich geeignete Maßnahmen ergreifen, um den Anweisungen des Kunden zu entsprechen und die Kosten so gering wie möglich zu halten.
NEBEN- UND FREMDKOSTEN
Nebenkosten wie Telefon-, Telefax-, Porto- , Kopier- und Materialkosten sind im Honorar enthalten.
Fahrtkosten werden gesondert in Rechnung gestellt, sowie evtl. anfallende Reisekosten, nach Freigabe durch den Kunden.
Für Fremdarbeiten übernimmt textundtalk nur die Koordination. Diese Arbeiten rechnet der Auftraggeber direkt mit den entsprechenden Leistungsträgern ab.
ABNAHME
Nach Projektfertigstellung legt textundtalk die Ergebnisse dem Kunden so vor, wie sie nach außen hin verwendet werden sollen. Der Kunde prüft diese Vorlagen innerhalb von max. fünf
Arbeitstagen.
Wenn Einwände bestehen, müssen diese textundtalk schriftlich mitgeteilt werden. Bestätigt der Auftraggeber innerhalb dieser 5 Arbeitstage die Arbeiten oder gibt er innerhalb dieser Frist keine
Stellungnahme ab, so gelten die Vorlagen als abgenommen, worauf hiermit ausdrücklich hingewiesen wird.
VORZEITIGE BEENDIGUNG DES AUFTRAGES
Bei Vorliegen eines triftigen Grundes steht beiden Vertragsparteien ein Kündigungsrecht vor Abschluss des Auftrages oder Projektes zu. Ein triftiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde
seinen Zahlungspflichten nicht nach Fälligkeit und Mahnung nachkommt oder seine Mitwirkungspflicht verletzt, trotz angemessener Fristsetzung durch textundtalk. Oder aber wenn beide Parteien
feststellen, dass für die weitere Projektabwicklung keinen Übereinstimmung mehr in der Zielsetzung des Auftrages vorhanden ist. Die vorzeitige Beendigung ist der jeweils anderen Partei schriftlich
mitzuteilen.
HAFTUNG
textundtalk haftet dem Auftraggeber gegenüber bezüglich ihrer vertraglichen Arbeiten nur für Vorsatzund grobe Fahrlässigkeit. Terminausfälle oder höhere Gewalt hat textundtalk nicht zu
vertreten.
Werden Aufträge oder Teile davon vom Kunden selbst, seinem Beauftragten oder von textundtalk im Kundenauftrag an Dritte vergeben, liegt die Verantwortung für deren Qualität und Termineinhaltung
ausschließlich beim Kunden.
Für Inhalt und Zulässigkeit der Werbung haften der Kunde selbst.
NUTZUNGSRECHTE
Erst mit der endgültigen Übergabe der Arbeiten, bzw. Abschluss der Leistungen von textundtalk und der vertragsgemäßen Bezahlung erwirbt der Auftraggeber die übertragbaren Rechte zur Nutzung der im
Rahmen des Auftrages erstellten Arbeiten, soweit nicht Rechte Dritter entgegenstehen.
ALLGEMEINES
Nebenabreden zu diesem Vertrag in mündlicher oder schriftlicher Form existieren nicht.
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Sofern eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden sollte, bleibt der Vertrag mit seinen übrigen Bestimmungen bestehen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine entsprechende
gesetzliche Bestimmung zu ersetzen, die dem Gewollten am nähesten kommt.
Erfüllungsort ist Reinbek.
